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Waldbrandschutz-Verordnung 2019

Aufgrund der Witterungslage tritt mit 25. April 2019 die Waldbrandschutz-Verordnung 2019 in Kraft. Gemäß dieser ist rauchen und jedes Anzünden von Feuer in jenen Bereichen verboten, in denen Bodenbeschaffenheit, Witterung ein Übergreifen duch Bodenfeuer oder Funkenflug in benachbarten Wald begünstigt.

Verstöße werden mit Stafen bist zu 7.270,– Euro geahndet. Die Verordnung gilt bis 31. Oktober 2019.

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