Am Mittwoch, 15. Juni 2016, fand der zweite Termin des Atemschutzleistungstests statt. Dieser ist seit 1. Jänner 2016 verpflichtend vom jedem Atemschutzträger jährlich durchzuführen. Ziel ist es, die Träger an den Grenzbereich der körperlichen Fitness heranzuführen bzw. zu überprüfen, ob diese Beanspruchung bewältigt werden kann.
Erfreulicherweise konnten, wie auch schon beim ersten Termin, alle teilnehmenden Kameraden diesen Test bestehen.




