Ab 1.1.2012 ist auf Autobahnen, Schnellstraßen bzw Autostraßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die entsprechende Fahrrichtung das Bilden der Rettungsgasse verpflichtend. Diese muss bereits bei der Entstehung eines Staus gebildet werden. Dies sorgt für ein rascheres Vorankommen von Einsatzfahrzeugen und erhöht durch eine Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten die Überlebenschance für Verletzte.
Die Rettungsgasse wird zwischen den den beiden äußerst linken Fahrstreifen der entsprechenden Fahrtrichtung gebildet, indem die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur nach links, die Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen nach rechts ausweichen. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge sollen sich parallel zum Fahrstreifen anordnen, da schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen führen können. Dazu muss, wenn sich der Verkehr verlangsamt, soviel Abstand zum Vordermann eingehalten werden, dass ein manövrieren nach links oder rechts möglich ist.
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