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Waldbrandschutzverordnung 2018

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt bereits seit 9. Mai die Waldbrandschutzverordnung 2018. Diese besagt dass

jedes Anzünden von Feuer und Rauchen in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg verboten ist.

Übertretungen können mit Geldstrafen bis zu EUR 7.270,– oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.

Für uns als Feuerwehr ist es ein besonderes Anliegen diese Verordnung einzuhalten. Zum Schutz unserer Kameraden, der Anrainer und der Wälder in unserer Region.

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